Vertrauenswürdig, kompetent und produktunabhängig – als Energieberater nehmen wir Ihr Gebäude genau unter die Lupe …

ENERGIEBERATUNG BEI LE FÉGER

Berufsbedingt verfügen wir über einen großen Erfahrungsschatz rund um

  • Feuerstätten
  • Erneuerbare Energien
  • Lüftungsanlagen
  • Energetische Maßnahmen

und können Sie effizient und kostengünstig rund um Energie- und Kosteneinsparung beraten.

ENERGIEAUSWEIS

Grundlage für den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Nach intensiver Beratung erstellen wir für Sie den Energieausweis nach gesetzlichen Vorgaben (GEG), der Ihnen wertvolle Informationen zur Energieeffizienz Ihres Gebäudes liefert. 

Als gelisteter Energie-Effizienz Experte informieren wir Sie gerne über die diversen Fördermöglichkeiten oder übernehmen auf Wunsch auch die Antragsstellung bei den entsprechenden Institutionen für Sie. 

Ihr Energieausweis innerhalb von 3 Tagen

BEDARFSAUSWEISE UND VERBRAUCHSAUSWEISE: WAS IST DER UNTERSCHIED?

Wir erstellen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sowohl Bedarfsausweise als auch Verbrauchsausweise für Sie.

Verbrauchsausweis (Energieverbrauch als Grundlage)

Grundsätzlich wird nach 2 Kategorien unterschieden:

Bei sanierten Gebäuden beziehungsweise bei Gebäuden, die nach 11/1977 errichtet wurden, ist der einfache Verbrauchsausweis ausreichend. Hierzu wird der Energiebedarf anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten 3 Jahre (Abrechnungsperioden), der zur Beheizung des Gebäudes und zur Brauchwassererhitzung benötigt wird, ermittelt. Mit dem Verbrauchsausweis wird der individuelle Energieverbrauch sowie das Heizverhalten der Bewohner widergespiegelt.
Bitte halten Sie folgende Informationen für uns bereit:
Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre

Bedarfsausweis (Energiebedarf als Grundlage)

Für alte, unsanierte Gebäude (vor 11/1977 erbaut) sowie für Neubauten, Sanierungen und Gebäudeerweiterungen ist der umfangreichere Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Fall wird zur Ermittlung des Energiebedarfs der Zustand des Gebäudes (Baujahr, energetischer Zustand der Gebäudehülle, Art der Heizsysteme usw) im Rahmen einer Begutachtung vor Ort zugrunde gelegt. Sämtliche relevanten Gebäudeparameter werden in einer speziellen Software erfasst und berechnet, wie viel Energie für Heizung und Warmwasser theoretisch jährlich pro Quadratmeter (unabhängig vom Nutzerverhalten) benötigt wird.

Bitte halten Sie folgende Informationen für uns bereit:

  • Gebäudedaten (Baujahr, Fläche usw.)
  • Informationen über Alter und Art der Heizungsanlage
  • Art des verwendeten Brennstoffs (z. B. Öl, Gas, Pellets)
  • Art der Warmwasserbereitung (zentral oder dezentral)
  • Zusätzliche Feuerstätten (z. B. Kaminofen)
  • Aktuelle Messbescheinigung des Schornsteinfegers
  • Informationen über bereits erfolgte energetische Sanierungsmaßnahmen
  • Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien oder Lüftungsanlagen

Gerne beraten wir Sie, welcher Ausweis für Ihr Gebäude am besten geeignet ist und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Energieberatung und Individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP):
Ein Wegweiser für nachhaltige Gebäudesanierung

INDIVIDUELLER SANIERUNGSFAHRPLAN

Die energetische Sanierung von Gebäuden wird in Anbetracht der zunehmenden Herausforderungen, die der Klimawandel an uns alle stellt, immer mehr zu einem wichtigen Anliegen. Ein individueller Sanierungsplan (ISFP) kann aufbauend auf den Bedarfsausweis „maßgeschneidert“ für Ihr Gebäude erstellt werden und legt den Grundstein für jede Sanierungsmaßnahme. Anhand des Sanierungsfahrplanes wird dargestellt, wie Ihr Gebäude über einen längeren Zeitraum schrittweise saniert werden kann. Um die maximale Energieeffizienz zu erreichen, wird der Fokus darauf gelegt, die Sanierungsmaßnahmen logisch aufeinander aufzubauen.

Gemeinsam mit Ihnen werden wir (ähnlich wie für den Bedarfsausweis) im Rahmen einer vor Ort-Begehung die eventuellen Schwachstellen in Ihrem Gebäude aufspüren und die relevanten Gebäudedaten in einer speziellen Software für Sie erfassen. Anhand der Auswertung entwickeln wir Sanierungsvorschläge für Ihr Gebäude und beraten Sie, welche Maßnahmen am besten geeignet oder auch gesetzlich vorgeschrieben sind und wie diese effektiv umgesetzt werden können.

Der entscheidende Vorteil des iSFP ist seine Flexibilität. Statt einer einmaligen, umfassenden Sanierung ermöglicht er es Gebäudeeigentümern, ihre Sanierungsmaßnahmen über Jahre hinweg zu verteilen. Das schont nicht nur den Geldbeutel, sondern erlaubt auch, auf technologische Neuerungen und individuelle Gegebenheiten zu reagieren.
Zudem bietet der iSFP durch seine schrittweise Vorgehensweise die Möglichkeit, nach jeder Maßnahme die Auswirkungen zu analysieren und den weiteren Fahrplan gegebenenfalls anzupassen.

Auch kleine Maßnahmen können viel bewirken.

Energieberatung und Fördermittel 2023-2024: Investieren in die Zukunft

ANTRAGSSTELLUNG BAFA  und/oder KFW-BANK

In der aktuellen Klimadebatte und angesichts steigender Energiekosten wird es für Immobilienbesitzer und Unternehmen immer wichtiger, in Energieeffizienz zu investieren. Ein breites Spektrum an Fördermitteln macht solche Investitionen attraktiver und finanziell tragbar. 

Die Bundesregierung hat die Zuschussmittel für energetische Sanierungsmaßnahmen (Stand 02/2024) erheblich aufgestockt. 

Gerne unterstützen wir Sie mit unserem Know-how bei der Navigation durch das komplexe System von Zuschüssen und Darlehen.

Antragsstellung BAFA

Beispielsweise können nach aktuellem Stand (02/2024) Förderanträge für Einzelmaßnahmen wie 

  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
  • Erstmaliger Austausch/Einbau/Ersatz von Fenstern
  • Erstmaliger Austausch/Einbau/Ersatz von Sonnenschutzeinrichtungen

beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden.

Allgemeine Merkblätter zur Antragstellung

https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_merkblatt_allgemein_antragstellung.html?nn=1463710

Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen

https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_infoblatt_foerderfaehige_kosten.html?nn=1463710

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html

(Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle / BAFA)

Antragsstellung KfW-Bank

Nach aktuellem Stand (02/2024) gibt es KfW-Förderprodukte für bestehende Immobilien in zwei Varianten – als direkt ausbezahlter Zuschuss oder als Kredit, gegebenenfalls mit Tilgungszuschuss, bei dem Sie den Kreditbetrag nicht vollständig zurückzahlen müssen.

Als Beispiele seien hier genannt:

  • Kauf einer bestehenden Immobilie
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude
    – Haus und Wohnung effizient sanieren
  • Nutzung erneuerbarer Energien
    – Förderkredit für Strom und Wärme
    – z. B. Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas usw.
    – Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung
  • Barrieren reduzieren, Wohnkomfort erhöhen, Einbruch verhindern
    – Altersgerecht umbauen

Weitere Informationen und Tipps finden Sie hier:

https://www.kfw.de/s/deiBeOxt

https://www.kfw.de/s/deiBePPJ