Messung von mittelgroßen Feuerungsanlagen
gemäß § 44 Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImschV)
1. Der Hintergrund gemäß § 44 BImSchV:
Der § 44. BImSchV zielt darauf ab, die Luftqualität zu verbessern und die Freisetzung schädlicher Substanzen in die Atmosphäre zu reduzieren. Dies geschieht unter anderem durch die Festlegung von Grenzwerten und die regelmäßige Überwachung der Emissionen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen.
2. Das Messverfahren:
Die Messungen werden von zugelassenen, unabhängigen Experten mit speziellen Messgeräten durchgeführt. Durch unsere 3-Minuten-Mittelwertmessung muss nicht extra der TÜV beauftragt werden, welcher ein anderes und deutlich teureres Messverfahren anwendet.
3. Reaktion bei Überschreitungen:
Sollte eine Anlage die festgelegten Grenzwerte überschreiten, sind die Betreiber verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Emissionen zu reduzieren. Dies kann technische Anpassungen, Änderungen im Betriebsablauf oder sogar die vorübergehende Stilllegung der Anlage beinhalten.